{"id":876,"date":"2020-11-09T10:56:30","date_gmt":"2020-11-09T10:56:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.corneliaprescher.com\/?page_id=876"},"modified":"2024-12-10T11:31:22","modified_gmt":"2024-12-10T11:31:22","slug":"elementor-876","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.corneliaprescher.com\/?page_id=876","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"876\" class=\"elementor elementor-876\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-ca5628a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"ca5628a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7659fca\" data-id=\"7659fca\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-eb17775 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"eb17775\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeIn&quot;}\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>Grunds\u00e4tzlich gilt:<\/b><br \/>Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber \u00fcber; jedoch ausschlie\u00dflich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. \u2028Die Abgeltung der Sprachaufnahme begr\u00fcndet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivit\u00e4t (z. B. keine andere Werbung der Sprecherin f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivit\u00e4t \u2028(z. B. keine andere Kaffeewerbung f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivit\u00e4tsvereinbarung bedarf der Textform.<\/p><p><b>Allgemein<\/b><br \/>Mit dem Durchf\u00fchren der Sprachaufnahmen entstehen Rechte an den Aufnahmen, die vorerst uneingeschr\u00e4nkt bei der Sprecherin liegen. \u2028Der Auftraggeber darf die Aufnahmen nicht (z.B. durch \u00f6ffentliche Ausstrahlung, Vervielf\u00e4ltigung, Pr\u00e4sentation etc.) verwerten, ohne die daf\u00fcr ben\u00f6tigen Lizenzen vorab von der Sprecherin zu erwerben.<br \/>Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme f\u00fcr den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden.<br \/>Der Auftraggeber erwirbt die jeweiligen Verwertungsrechte erst mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Rechnungsbetrags. Teilzahlungen des Rechnungsbetrags legitimieren keine Teilnutzungen der Aufnahmen.\u2028Werden die Aufnahmen &#8211; auch nur in Teilen &#8211; dar\u00fcber hinaus f\u00fcr weitere Ver\u00f6ffentlichungen verwendet, wird ein entsprechendes Nachhonorar f\u00e4llig, das gesondert verhandelt und verg\u00fctet wird.<br \/>Sprachaufnahmen selbst k\u00f6nnen nicht erworben werden, denn Eigentum und Copyright werden nicht \u00fcbertragen.<\/p><p><b>Auszug als Sprachproben<\/b><br \/>Die Sprecherin beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen kurzen Auszug aus der Produktion in Form einer Sprachprobe ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Eigenwerbung zu verwenden und zu ver\u00f6ffentlichen, ohne hierf\u00fcr gesondert die Rechte zu erwerben. Der Auftraggeber kann dieser Erlaubnis jederzeit widersprechen und den Sprecher auffordern, die Sprachprobe zu entfernen. Dem hat der Sprecher innerhalb einer Woche Folge zu leisten. Eine nachtr\u00e4gliche Verwertungsverg\u00fctung f\u00fcr die bereits stattgefundene Nutzung oder eine Strafzahlung kann der Auftraggeber in diesem Falle nicht einfordern. <\/p><p><b>Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts)<\/b><br \/>Mit der Bezahlung eines Layouts erh\u00e4lt der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme f\u00fcr Pr\u00e4sentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts d\u00fcrfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten \u00d6ffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zug\u00e4nglich gemacht werden. F\u00fcr den Fall der Ausstrahlung bzw. Auslieferung ist zus\u00e4tzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar f\u00e4llig. Dasselbe gilt f\u00fcr jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.<br \/><br \/><b>Reine Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Online-Reinaufnahmen)<\/b><br \/>Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erh\u00e4lt der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bei Internet auch der ver-einbarten Auslieferungsanzahl bzw. des vereinbarten Mediabudgets), beschr\u00e4nkt auf die BRD f\u00fcr die Dauer eines Jahres. Das Verwertungsrecht gilt in der Regel ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Verwertungsrecht ab dem Aufnahmedatum.<br \/>Mit den Ausstrahlungsrechten f\u00fcr die BRD erh\u00e4lt der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben. F\u00fcr Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, bzw. f\u00fcr jedes weitere Land (z. B. \u00d6sterreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils f\u00fcr das entsprechende Medium f\u00e4llig. \u2028Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Onlinespots, \u2028so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar f\u00e4llig; gleiches gilt f\u00fcr den Wechsel von einem zum anderen Medium,\u00a0 z. B. wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird.<br \/>Entsprechendes gilt f\u00fcr die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk (POS), auf \u00f6ffentlichen Veranstalt-ungen etc., wenn diese \u00fcber ein anderes Medium &#8211; insbesondere im Internet &#8211; ausgestrahlt oder ver\u00f6ffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zus\u00e4tzlich &#8211; abh\u00e4ngig von der Auflagenh\u00f6he &#8211; gesonderte Verwertungshonorare f\u00e4llig. Dies gilt auch f\u00fcr Streaming-Auslieferungen.<br \/>Eine besondere Stellung im Preisgef\u00fcge nehmen regelm\u00e4\u00dfig nur die H\u00f6rfunkspots f\u00fcr Lokalsender ein: Hier ist das Ver\u00f6ffentlichungshonorar g\u00fcnstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschr\u00e4nkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalbereichs (eine einzelne Stadt \/ ein einzelner Landkreis) bzw. eine Region mit einem Einzugsgebiet von max. 1 Mio. Einwohner ab. <\/p><p><b>Honorar &#8211; Verg\u00fctung<\/b><br \/>Durch das Zustandekommen der Zusammenarbeit (z.B. Vorbereitung des Sprechertextes, Produktion- oder Nutzung der Aufnahmen) wird ein Honorar als Verg\u00fctung des Sprechers f\u00e4llig. Die H\u00f6he des Honorars ist vom Auftragsvolumen und der angedachten beziehungsweise tats\u00e4chlich erfolgten Nutzung der Sprachaufnahmen abh\u00e4ngig. Das Sprecherhonorar, sowie die damit ver\u00e4u\u00dferten Verwertungslizenzen sollten, wenn m\u00f6glich, vor dem Produktionstermin zwischen dem Auftraggeber und der Sprecherin eindeutig besprochen und vereinbart werden. Wenn vorab keine Verg\u00fctung vereinbart wird oder wenn die w\u00e4hrend der Aufnahme tats\u00e4chlich erbrachte Leistung die vorab vereinbarte Leistung \u00fcberschreitet (z.B. weitere zu sprechende Motive oder Textalternativen oder ein h\u00f6herer textlicher Umfang) oder die Nutzung der Aufnahmen umfangreicher als vorab angedacht stattfinden, muss das durch eine angemessene Nachverg\u00fctung honoriert werden. Dabei gelten die Empfehlungen der &#8218;Gagenliste Deutscher Sprecher&#8216; (GDS) des &#8218;Verbands Deutscher Sprecher&#8216; (VDS) in der jeweils aktuellen Version als Mindestgagen. Diese werden auf der Webseite www.sprecherpreise.de zitiert und umfangreich erkl\u00e4rt. Wird ein Motiv geringer als vorab vereinbart verwertet oder wird im Studio nicht der volle vereinbarte Leistungsumfang abgerufen, darf die vereinbarte Verg\u00fctung nicht aufgerechnet werden beziehungsweise es besteht kein Recht auf R\u00fcckzahlung der Verg\u00fctung.<br \/><br \/><b>Ausfallhonorare<\/b><br \/>F\u00fcr den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in H\u00f6he von 40 % der jeweiligen Gage zur Zahlung an die Sprecherin f\u00e4llig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion rechtzeitig, das hei\u00dft werktags mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann die Sprecherin einen verabredeten Produktionstermin aus von ihr nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden, \u2028wie z. B. Krankheit oder h\u00f6here Gewalt, deren Nachweis sie auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet sie nicht f\u00fcr etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.<br \/><br \/><b>Zahlungsvereinbarung<\/b><br \/>Der Betrag ist nach Leistungserbringung sofort f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 3 Wochen; in jedem Fall aber vor Beginn der Nutzung der Aufnahmen. <\/p><p><b>Korrekturen<\/b><br \/>Von der Sprecherin zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) m\u00fcssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen ohne gesonderte Berechnung durchgef\u00fchrt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Aufnahme als abgenommen.\u2028Wurde eine Sprachaufnahme durch den pers\u00f6nlich anwesenden Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen, k\u00f6nnen nach dieser Abnahme keine M\u00e4ngelr\u00fcgen (wegen von der Sprecherin zu vertretender Fehler) mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der urspr\u00fcnglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme.<br \/>Muss ein Text nach Abnahme aufgrund von Text\u00e4nderungen neu aufgenommen werden, gilt dies ebenfalls als neu zu honorierende Aufnahme. <br \/><br \/><b>Informationspflicht<\/b><br \/>Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Sprecherin vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und\/oder ein Spot, sei es im Original oder in abge\u00e4nderter Form, mittels des urspr\u00fcnglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder mit anderen Parametern (Zahl der Auslieferungen, Mediabudget, neues Sendegebiet, anderer Zeitraum) gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen nicht rechtzeitig geben k\u00f6nnen, muss er diese der Sprecherin in jedem Fall sp\u00e4testens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgem\u00e4\u00df nach, so kann die Sprecherin 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag f\u00fcr die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information f\u00e4llig war (sp\u00e4testens 10 Werktage ab Ausstrahlung bzw. Nutzung), und dem Tag, an dem die Sprecherin von der Ausstrahlung bzw. Nutzung erf\u00e4hrt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/><br \/><b>Vertragsverletzung<\/b><br \/>Im Falle eines Versto\u00dfes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. \u00fcber den vereinbarten Zeitraum, Bereich und\/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber \u2013 unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars \u2013 f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des 4-fachen Verwertungshonorars an die Sprecherin zu zahlen. In gleichem Ma\u00dfe haftet der Auftraggeber f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.<\/p><p><b>Haftung<\/b><br \/>Die Sprecherin haftet nicht f\u00fcr den Inhalt der Produktionen.<br \/><br \/><b>Geltung der AGB<\/b><br \/>Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an die \u2028Sprecherin Cornelia Prescher als vereinbart, im \u00dcbrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. F\u00fcr die jeweiligen Layouts und\/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung g\u00fcltigen Definitionen &amp; Konditionen der VDS-Gagenliste. \u2028Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber und die Sprecherin eine Zusammenarbeit m\u00fcndlich oder schriftlich vereinbaren und erste Absprachen \u00fcber die Konditionen der Zusammenarbeit treffen (z.B. Produktionsumfang, Verwertungsumfang, Honorar, Produktionsdatum, etc.). <br \/><br \/><b>Anzuwendendes Recht \/ Gerichtsstand<\/b><br \/>F\u00fcr diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Pinneberg.<br \/><br \/><b>Schlussbestimmung<\/b><br \/>Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber \u00fcber; jedoch ausschlie\u00dflich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. \u2028Die Abgeltung der Sprachaufnahme begr\u00fcndet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivit\u00e4t (z. B. keine andere Werbung der Sprecherin f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivit\u00e4t \u2028(z. 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